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Besprechung Bauträgerinsolvenz

MARKOWSKI SCHELLMANN Rae OG
Bauträger - Insolvenz - SIGNA

Unsere Kanzlei setzt einen Schwerpunkt in der Beratung Vertretung von Mandanten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung Insolvenzen von Bauträgern

Willkommen bei Markowski Schellmann Rae OG. Wir beraten und vertreten Sie und Ihre Unternehmen im Zusammenhang mit Insolvenzen eines Bauträgers/Immobilienentwicklers. Einen Schwerpunkt setzen wir auf die Vertretung von Gläubigern und Geschädigten aus der Insolvenz der SIGNA Gruppe.

 

Käufer: Wir unterstützen Sie als Käufer eines Bauträger- oder Entwicklerprojekts bei der Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche im Insolvenzerfahren. Dazu gehören unter anderem:

·         Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren;

·         Bertung bei einer möglichen Übernahme des Bauträgerprojekts;

·         Verhandlungen mit Banken;

·         Duchsetzung Ihrer Ansprüche gegen allfällige Dritte;

 

Lieferanten und Vertragspartner: Viele Unternehmer stehen in direkter Vertragsbeziehung mit SIGNA, sei es als Lieferant oder Dienstleister. Die angekündigten weiteren Insolvenzen von Gesellschaften der Gruppe wird zwangsläufig dazu führen, dass Ihre Ansprüche (auf Zahlung, Herausgabe, Leistung, etc.) im Insolvenzverfahren und allenfalls Dritte (diehe dazu unten) durchzusetzen sind. Wir unterstützen und beraten Unternehmen:

·         bei der Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche im Insolvenzerfahren;

·         bei der Rückholung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware;

·         bei Verhandlungen mit der Insolvenzverwalterin bzw. dem Insolvenzverwalter;

·         bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber allfälliger weiterer Dritten;

 

Arbeitnehmer: Leider werden durch die Standortschließungen eine große Zahl von Mitarbeitern von Kündigungen betroffen sein. Im Regelfall übernehmen Interessensvertreter die Vertretung (Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen). Manchmal stellen sich aber spezielle Fragen, die das Angebot der Arbeiterkammer überfordern, weil nicht immer alle individuellen Themen behandelt werden können. Gerne unterstützen und beraten wir Sie in Ihren arbeitsrechtlichen Fragen.

Banken/Investoren: Wir unterstützen auch Banken und Investoren. Wir beraten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen und Verwertung Ihrer Sicherheiten. Wir beraten auch Investoren und Banken bei Verhandlungen für die Erwerber- oder Sanierungsfinanzierung.

 

Interessenten/Massevermögen: Im Zuge der Insolvenzen wird es zu Veräußerungen durch den/die Insolvenzverwalter von Massevermögen, darunter voraussichtlich auch diverse Immobilien kommen. Sofern Sie sich am (voraussichtlichen) Bieterverfahren beteiligen wollen, unterstützen und beraten wir Sie gerne

·         bei der Due Diligence;

·         Verhandlung mit der Insolvenzverwalterin bzw. dem Insolvenzverwalter;

·         Errichtung des Kaufvertrages/Treuhandabwicklung

 

Ansprüche gegen Dritte: Die Insolvenz der SIGNA Gruppe lässt vermutlich einen großen Schaden zurück. Geschädigte können ihre Forderungen nicht nur in der jeweiligen SIGNA Gesellschaft im Insolvenzverfahren geltend machen, sondern auch gegen allenfalls haftende Dritte. Darunter können Geschäftsführer, faktische Geschäftsführer, Rechts- und Steuerberater, Altinvestoren und andere fallen.

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Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Wien
Kammerzugehörigkeit: Rechtsanwaltskammer Wien
Berufsbezeichnung: Rechtsanwälte
Gesetzliche berufsmäßige Bestimmungen: Rechtsanwaltsordnung (RAO) unter www.ris.bka.gv.at/bundesrecht

Die anwendbaren standesrechtlichen Vorschriften sind unter www.oerak.at abrufbar.

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